Rettungsschule LIFETIME
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Ausbildung/Fortbildung/Training - Notfallmedizin seit 1996

Praxisanleiterin/Praxisanleiter für Rettungsfachkräfte

Als PraxisanleiterIn sind Sie für die praktischen Anteile der Ausbildungen im Rettungsdienst auf einer Lehrrettungswache verantwortlich. Gleichzeitig können Sie als Bindeglied zwischen Rettungswache und Rettungsschule fungieren und als Prüfer im Staatsexamen bei der fachpraktischen Prüfung arbeiten. Üblicherweise übernehmen Sie als PraxisanleiterIn oft auch die Organisation und z.T. Durchführung interner Fortbildungen auf den Rettungswachen, die Einarbeitung neuer Mitarbeiter u.v.m. 

Viele Praxisanleiter-Kurse wenden sich inhaltlich speziell an Pflegekräfte, unser Curriculum befasst sich dagegen mit den Herausforderungen, die mit Praxisanleitung speziell im Rettungsdienst verbunden sind.

Voraussetzungen zur Erlangung der Qualifikation „Praxisanleiter/Praxisanleiterin“ sind:

- Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung „NotfallsanitäterIn“

- Entsprechende Berufserfahrung in diesem Beruf von mindestens 2 Jahren

- Berufspädagogische Zusatzqualifikation

Termine für die mindestens 200 stündige PA-Ausbildung 2022:

Modul 1: auf Anfrage

Modul 2: auf Anfrage

Modul 3: auf Anfrage

Modul 4: auf Anfrage

Kosten: auf Anfrage

Zur Buchung

Die Ausbildung zum/zur PraxisanleiterIn ist nach der Änderung des Notfallsanitäter Gesetzes momentan einem Wandel unterworfen. Das Niedersächsische Kultusministerium macht von der Verlängerung der Übergangsfrist Gebrauch und hat festgelegt, dass bis zum 31.12.2022 die berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Bereich der NotfallsanitäterInnen weiterhin ausreichend ist. Danach ist in Niedersachsen ab dem 01.01.2023 die Vorlage einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden notwendig. 

Die 200 stündige PA-Ausbildung wird auch nach dem 31.12.2022 weiterhin anerkannt.

Neu in das NotSan-Gesetz aufgenommen ist eine jährliche Fortbildungspflicht für bereits tätige PraxisanleiterInnen. Ab dem 01.01.2021 müssen PraxisanleiterInnen jährlich über berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von 24 Stunden verfügen.